11.03.2010 - 16:46
PINK FLOYD
Ziehen vor Gericht gegen EMI
Die Songs der Hereos PINK FLOYD dürfen laut der Band nicht einzeln im Internet verkauft werden, sondern nur eingebettet in das komplette Plattenkonzept.
Ein Anwalt der Band hat bereits Klage gegen die Plattenfirma EMI eingereicht.
In dem Verfahren gehe es unter anderem darum, ob EMI Lieder im Online-Shop einzeln verkaufen darf, obwohl ein Vertrag vorsehe, dass die Songs der Platten alle zusammengehören, sagte Anwalt Robert Howe. Gleichzeitig soll die Berechnung der Online-Honorare Thema sein.
EMI habe laut Vertrag kein Recht, Lieder einzeln oder in irgendeiner anderen Kombination als auf den Original-Alben zu verkaufen, sagte der Jurist.
EMI argumentiert dagegen, diese Vertragsklausel beziehe sich nur auf die eigentlichen Alben, nicht aber auf Online-Tracks. Die Band ist seit 1967 bei EMI. Das PINK FLOYD-Album «Dark Side Of The Moon» von 1973 gehört zu den meistverkauften aller Zeiten.
Mehr zu der Legende PINK FLOYD:
www.pinkfloyd.com/www.pinkfloyd.co.uk/



